Rentenanpassungsformel

Anhand der Rentenanpassungsformel – manchmal fälschlich als Rentenformel bezeichnet – wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) und damit die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben werden. Prinzipiell steigen die Renten danach anhand der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht strikt den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren angepasst:

  1. Anpassung der Bruttolohnentwicklung an die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter des vorvergangenen Jahres.
  2. Riesterfaktor: dieser setzt sich aus dem Altersvorsorgeanteil, der so genannten Riestertreppe, sowie dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung zusammen.
  3. Nachhaltigkeitsfaktor: berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern modifiziert um den Faktor , der die Auswirkung aktuell auf ein Viertel mindert.

Das Ergebnis der Rentenanpassungsformel kann anschließend durch die Schutzklausel und den Nachholfaktor abgeändert werden. Die Schutzklausel verhindert dabei, dass die Renten (brutto) sinken, indem sie bestimmt, dass der Rentenwert mindestens dem Wert des Vorjahres entsprechen muss (Garantie). Werden durch die Schutzklausel „Kürzungen“ unterlassen, werden diese durch den Ausgleichsfaktor (oder auch Nachholfaktor) nachgeholt. Dazu werden künftige positive Rentenerhöhungen nach der Anpassungsformel um den Nachholbedarf gemindert (höchstens aber halbiert) – auch über mehrere Jahre –, bis die unterlassene "Kürzung" rechnerisch nachgeholt ist. Der Ausgleichsfaktor ist bis 30. Juni 2026 ausgesetzt.

Bei den Rentenanpassungen in den Jahren 2019 bis einschließlich 2025 wird im Anschluss daran zusätzlich geprüft, ob mit dem so festgelegten aktuellen Rentenwert das Rentenniveau mindestens 48 Prozent beträgt, sogenanntes Mindestrentenniveau. Falls das Rentenniveau nach der Rentenanpassungsformel und der Schutzklausel unter 48 Prozent liegt, wird der aktuelle Rentenwert so festgesetzt, dass das Rentenniveau 48,0 Prozent beträgt.

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