Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der rentenrechtlich relevanten Arbeitserwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die individuelle monatliche Rente wird mit der Rentenformel ermittelt. Gesetzlich definiert ist der aktuelle Rentenwert in § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Gemäß § 65 SGB VI wird der Parameter jährlich zum 1. Juli aktualisiert.

Ermittelt wird der aktuelle Rentenwert anhand der Rentenanpassungsformel aus § 68 SGB VI). Damit wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen. Aufgrund einer Schutzklausel findet mindestens eine sogenannte Nullrunde statt, wobei Rentenkürzungen dann nachgeholt werden. Gemäß dem Mindestsicherungsniveau ist der Rentenwert stets so festzusetzen, dass sich ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent ergibt. Bis zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 wird für das Beitrittsgebiet davon abgewichen und ein aktueller Rentenwert (Ost) sowie die Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, welche dann den Berechnungen zugrunde gelegt werden. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird gemäß § 255a SGB VI angepasst und ab 1. Juli 2023 gibt es nur noch einen einheitlichen Rentenwert.

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