Zugbildung
Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen- beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür sind im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in der Schweiz die Fahrdienstvorschriften sowie ergänzende Vorschriften.
- In Österreich ist hierfür in der Verkehrsvorschrift (V3) der Abschnitt III: Bilden der Züge maßgeblich. Es dürfen demnach z. B.:
- nur Fahrzeuge eingestellt werden, die zur Beförderung mit dem Zug zugelassen sind,
- die für den Zuglauf zulässige Länge und Achsenanzahl nicht überschritten werden,
- keine Fahrzeuge eingestellt werden, deren Zustand oder Ladung die Betriebssicherheit gefährdet oder deren Achsdruck, Metergewicht oder Achsstand nicht der zu befahrenden Strecke entspricht.
- In der Schweiz ist dafür das Dokument Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2020. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2020 (PDF; 9 MB). R 300.5, Abschnitt 1 Zugbildung maßgeblich.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Zugbildungsvorschriften bei Reise- und bei Güterzügen.
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