Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen StVO und StVZO wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG) verwendet, während in Österreich der Begriff höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) verwendet wird.
Fahrzeuge werden je nach zulässiger Gesamtmasse in eine entsprechende Gewichtsklasse eingeteilt, die in vielen Ländern maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis ist (siehe z. B. Führerschein (EU-Recht)).
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