Zustandsdelikt

Ein Zustandsdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand nur das Herbeiführen eines rechtswidrigen Zustandes umfasst, jedoch nicht dessen Aufrechterhaltung. Gegenstück ist das Dauerdelikt.

In der Regel ist ein Zustandsdelikt bereits dann beendet, wenn die Tat vollendet wird. Diese Unterscheidung ist beim Dauerdelikt z. B. in Bezug auf den Verjährungsbeginn von Bedeutung.

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