Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung ist in Deutschland ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, z. B. in Raumordnungsverfahren (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ROG), der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) oder Planfeststellung (§ 73 Abs. 3 VwVfG).