Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV), auch Raumverträglichkeitsprüfung genannt, gehört in Deutschland zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne).
Während das Zielabweichungsverfahren ähnlich dem bauplanungsrechtlichen Dispens ein Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle darstellt, die bei der Regionalplanaufstellung (noch) nicht erkennbar waren und somit bei der Zielformulierung nicht berücksichtigt wurden, dient die raumordnerische Untersagung (§ 12 ROG) wie die Veränderungssperre in der Bauleitplanung der Plansicherung.
In Österreich entsprechen die Überörtliche Raumplanung sowie die Regionale Raumplanung in etwa dem deutschen Raumordnungsverfahren, wenngleich die Ausgestaltung sich im Detail unterscheidet.
- ↑ vgl. Regierungspräsidium Gießen: Verfahrensbuch über Zielabweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz ( des vom 15. April 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Gießen 2017, S. 4.
- ↑ Ulrich Battis: Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht. Stuttgart, 5. Aufl. 2006, S. 45. Leseprobe google.books, abgerufen am 25. März 2021.