Öffentlicher Auftraggeber
Der Rechtsbegriff Öffentlicher Auftraggeber bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der EU das Vergaberecht zu beachten haben, also insbesondere die Aufträge öffentlich ausschreiben müssen. Der Anteil öffentlicher Aufträge am Bruttoinlandsprodukt der EU wurde im Jahr 2016 auf über 16 Prozent geschätzt.
- ↑ Öffentliches Auftragswesen. Europäisches Parlament. Abgerufen am 9. September 2016.