Österreichische Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft weist eine natürliche Person als Staatsbürger der Republik Österreich und gleichzeitig als Bürger der Europäischen Union aus. Gesetzliche Grundlage ist das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 mit den Änderungen, die sich ab 1995 durch den EU-Beitritt Österreichs ergeben haben.

Die Gemeinden (Gemeindeverbände) führen gem. §§ 49 ff. StBG ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger (Staatsbürgerschaftsevidenz). Bis 30. Juni 1966 war der Geburtsort die so genannte Evidenzgemeinde des Kindes. Seit 1. Juli 1966 ist die Evidenzgemeinde bei Geburten im Inland der Wohnsitz der Mutter, bei Wohnsitz der Mutter im Ausland der Geburtsort des Kindes; andernfalls die Gemeinde Wien.

Laut Experten hat Österreich derzeit das strengste Staatsbürgerschaftsrecht in Europa, weltweit zählt es zu den restriktivsten.

  1. § 49 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
  2. Philipp Grabner: „Österreich hat das strengste Staatsbürgerschaftsrecht in Europa“. 20. Mai 2025, abgerufen am 30. Dezember 2025 (österreichisches Deutsch).
  3. Österreichs Staatsbürgerschaftsrecht zählt weltweit zu den restriktivsten, kritisieren Experten. Abgerufen am 30. Dezember 2025 (österreichisches Deutsch).