Überschwemmungsgebiet
Um ein Überschwemmungsgebiet im juristischen Sinn handelt es sich nach den meisten Wassergesetzen um die Flächen, die bei extremen Hochwässern überflutet sein können. In Deutschland werden in den meisten Ländergesetzen die Flächen als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren überflutet sein können.
Gelegentlich werden auch Retentionsflächen, Hochwasserpolder oder Kooge als Überschwemmungsgebiet bezeichnet. Diese extra für diesen Zweck ausgewiesenen Gebiete unterliegen einer hohen Wahrscheinlichkeit, bei entsprechenden hydrologischen, Klima- bzw. Wetterbedingungen von einer Überschwemmung betroffen zu sein. In Normalzeiten können sie jedoch als Grünland, für die Forstwirtschaft oder für Erholungs- und Sportzwecke dienen. Eine Bebauung ist zu vermeiden, in Gegenden mit hohem Siedlungsdruck aber nicht immer zu verhindern.
Naturbelassene, nicht ausgebaute Flüsse und Flusslandschaften verfügen mit ihren Flussauen über ein natürliches Überschwemmungsgebiet (Inundationsgebiet), in dem die Vegetation auf temporär hohe Wasserstände vorbereitet ist. Bauliche Maßnahmen (z. B. Flussbegradigungen, Eindeichungen, Siedlungs- und Gewerbeflächen) können die Funktion dieser natürlichen Überschwemmungsgebiete beeinträchtigen oder das Fließ- und Abflussverhalten des Gewässers verändern.
- ↑ zum Beispiel Niedersächsisches Wassergesetz, § 115.