Abhilfeklage

Die Abhilfeklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage einer berechtigten Stelle gegen einen Unternehmer, die mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz mit Wirkung zum 13. Oktober 2023 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Sie ist im Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, VDuG) geregelt und dient der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828.

  1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz — VRUG) vom 12. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272)
  2. Schneller zum Recht: Die neue Abhilfeklage ist da. 12. Oktober 2023, abgerufen am 15. November 2023.
  3. Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (PDF) ABl. L 409 vom 4. Dezember 2020, S. 1