Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Kurztitel: Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Abkürzung: VDuG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Bürgerliches Recht, Verbraucherrecht
Fundstellennachweis: 310-26
Erlassen am: 12. Oktober 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 272)
Inkrafttreten am: 13. Oktober 2023
GESTA: C050
Weblink: Text des VDuG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, Langtitel Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten, abgekürzt VDuG, ist ein Bundesgesetz, welches zwei Verbandsklagearten regelt. Diese Klagearten sind die Musterfeststellungsklage und die Abhilfeklage. Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz am 12. Oktober 2023 verkündet und ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde Kapitel 6 der Zivilprozessordnung (Deutschland), welches bis dahin die Regeln über die Musterfeststellungsklage enthielt, gestrichen.

  1. BGBl. 2023 I Nr. 272