Abitur für Nichtschüler

Ein Abitur für Nichtschüler (auch: Außerschulisches Abitur, Externenprüfung, Fremdenprüfung, Nichtschülerabitur oder Nichtschülerabiturprüfung) ist eine ohne vorherigen Besuch einer Gymnasialen Oberstufe in Gymnasien (Schulen für Jugendliche) oder Abendgymnasien oder Kollegs (Schulen für Erwachsene) abgehaltene Abitur­prüfung, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Anders als bei Hochschulzugangsberechtigungen durch Berufsqualifikation (z. B. Meister­prüfungen, früher auch Abschlüsse von bestimmten höheren Fachschulen) u. ä., die – von Ausnahmen abgesehen – regelmäßig nur zum Studium einzelner Fächer berechtigen, wird durch die Nichtschülerprüfung eine allgemeine Zugangsberechtigung für alle Hochschuldisziplinen erteilt.

  1. Artikel 11 c) i) der Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. In: Amtsblatt der Europäischen Union L 255/22 vom 30. September 2005.