Abitur

Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘), umgangssprachlich oft zu „Abi“ verkürzt, bezeichnet den höchsten Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland und damit verbunden eine allgemeine Hochschulreife (Zeugnis der Reife, lat. Matura). Mit dem Abiturzeugnis wird die Studierfähigkeit an einer Hochschule bescheinigt und damit die Bildungsvoraussetzung zur Bewerbung um einen Studienplatz an sämtlichen Hochschulen in Europa, unabhängig von weiteren zusätzlichen Studienanforderungen.

Im Unterschied zur allgemeinen Hochschulreife, dem vollen Abitur, schränkt ein fachgebundenes Abitur bzw. die fachgebundene Hochschulreife, ugs. oft zu „Fach-Abi“ verkürzt, die Studierfähigkeit ein auf jene Studiengänge an Universitäten, die im Abschlusszeugnis ausgewiesen sind.

Im Unterschied dazu beschränkt das Zeugnis der Fachhochschulreife, das ugs. auch als „Fachabitur“ bezeichnet wird, die Studierfähigkeit ein auf ein Studium an einer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“, einer Fachhochschule.

Die Abiturientia ist die Gesamtheit der Abiturienten der gleichen Jahrgangsstufe, den man auch Abiturjahrgang nennt.

  1. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache 22. Auflage. De Gruyter, Berlin 1989, Lemma Abitur: Reifeprüfung, Abgangsexamen, ‚Prüfung für den, der (von der Schule) abgehen will‘.