Universität

Universitäten (vom lateinischen universitas magistrorum et scolarium, „Gemeinschaft der Lehrer und Schüler“, später im Sinne Humboldts für universitas litterarum, „Gesamtheit der Wissenschaften“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, aber ihren Studenten auch praxisorientiert Berufsqualifikationen vermitteln sollen.

Als älteste Universität der Welt im modernen Sinne wird gemeinhin die Universität Bologna (1088) in Italien genannt; ein Prototyp war die Schule von Salerno. Die University of Oxford (belegt seit 1096) ist die älteste englische Universität. Als erste Hochschule Frankreichs gilt seit 1150 die Universität von Paris. Es folgte 1254 die Universität Salamanca im spanischen Sprachraum. Im Jahr 1348 wurde die Universität Prag in Böhmen im heutigen Tschechien gegründet, die auch als die älteste deutsche Universität gilt. Die Universität Wien begann 1365 als die zweitälteste deutsche Universität und als die älteste im heutigen Österreich; wohingegen die Universität Heidelberg (1386) die älteste im heutigen Deutschland und die Universität Basel (1460) die älteste der Schweiz ist. Die ältesten Universitäten auf dem amerikanischen Kontinent wurden 1551 in den spanischen Kolonien in Lima (Universidad Nacional Mayor de San Marcos) und Mexico gegründet, in den englischen 1636 in Cambridge (Harvard University) in den heutigen USA.

  1. Das sind die besten Unis Europas. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 28. April 2019]).
  2. vgl. Olga Weijers, Terminologie des Universités au XIIIe Siècle (Lessico Intellettuale Europeo XXXIX), Roma 1987, S. 15–45.
  3. vgl. verschiedene aber ähnliche Formulierungen der Hochschulgesetze der Länder: Beispielsweise Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 Abs. 1.
  4. vgl. Hochschulgesetze der Länder (teilweise für alle Hochschulen formuliert): Beispielsweise Bayerisches Hochschulgesetz vom 23. Mai 2006, Art. 2 Abs. 1; Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 Abs. 1.