Abmahnung
Als Abmahnung bezeichnet man eine Aufforderung, ein bestimmtes Handeln bzw. Verhalten, das gegen ein Gesetz oder eine andere – etwa vertragliche – Rechtspflicht verstößt, künftig zu unterlassen. Das Instrument der Abmahnung findet in ganz verschiedenen Bereichen des Zivilrechts Verwendung. So kennt etwa das deutsche Recht Abmahnungen im Arbeitsrecht, bei den gewerblichen Schutzrechten und dem Urheberrecht, aber zum Beispiel auch im Miet- und Pachtrecht oder im Zusammenhang mit vertraglichen Unterlassungsansprüchen. Abmahnungen sind ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Auch im Verwaltungsrecht kommen vereinzelt Abmahnungen vor. Teilweise sind sie dort als gesetzliche Voraussetzung für weitergehendes Verwaltungshandeln ausgestaltet; teilweise dienen sie als informelles Instrument, um Personen die Gelegenheit zu geben, Beanstandungen abzustellen, ehe die Behörde einschneidendere Maßnahmen ergreift.