Unterlassen (D-A-CH)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden. Sie besteht im Untätigsein. Dieser Artikel beschäftigt sich mit Unterlassen in den D-A-CH-Ländern, vgl. auch Unterlassen (Italien).

Tun, Dulden und Unterlassen sind Rechtshandlungen, die zu Rechtsfolgen führen, wenn ein bestimmtes gesetzlich gefordertes Verhalten erwartet wird. Es gibt zwei Arten des Unterlassens, das pflichtwidrige Unterlassen, bei dem der Rechtsverkehr eigentlich ein Handeln erwartet hätte und das pflichtgemäße Unterlassen von Handlungen, die gegen Verbote verstoßen würden.

  1. Benno Mugdan, Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Band I, 1899, S. 421