Allmende
Die Allmende (auch die Gemeindeflur oder das Gemeindegut; in der Schweiz die Allmend, Allmënt, Allmeind oder Allmein) ist ein Teil des Gemeindevermögens (Landfläche, Gewässer, Wald), das als gemeinschaftliches Eigentum von der gesamten Bevölkerung benutzt werden darf. Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder „Gemeine Mark“ Gemeinschafts- oder Genossenschaftseigentum abseits der parzellierten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Allmende ist somit jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben.
Allmenden sind heute noch im Alpenraum, auf der schwedischen Insel Gotland, vereinzelt im Nord- und im Südschwarzwald (Hotzenwald) und in Südbayern, auf der Hallig Gröde, vor allem aber in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer verbreitet. Der Begriff der Trift, wie z. B. in Weidetrift, bezeichnet ein allen zugängliches Land oder einen Weg, der prinzipiell allmendehaft ist. Die Weidetrift wird beispielsweise im Alten Testament bei Ez 48,14–17 erwähnt.
Im über die Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet (unter anderem Allmendegut, Wissensallmende, Tragik der Allmende und Tragik der Anti-Allmende). Dabei wird oft auch die englischsprachige Entsprechung (englisch commons) verwendet. Diese bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte (Servitute), die bestimmten Bauern, den commoners, erlaubten und erlauben, auf Land in Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.
- ↑ Jörg Bergstedt: Biotopschutz in der Praxis: Grundlagen -Techniken - Fordermoglichkeiten - Grundlagen - Planung - Handlungsmöglichkeiten. John Wiley & Sons, 2012, ISBN 978-3-527-63930-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).