Alterspräsident

Der Alterspräsident ist in der Regel der an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist. Bei seiner Amtsführung wird der Alterspräsident meistens durch die jüngsten Teilnehmer der Versammlung unterstützt, die als seine Beisitzer oder vorläufige Schriftführer amtieren.

Abweichend vom lebensältesten Mitglied kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein, also das Mitglied mit der längsten (ununterbrochenen) Mitgliedschaft; dies ist beispielsweise beim Schweizer Nationalrat seit dem Jahr 2003 der Fall, beim Deutschen Bundestag seit 2017 und ebenso in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie seit 2025 in Thüringen.

  1. Thüringer Landtag ändert Regeln zur Wahl des Alterspräsidenten. In: MDR.DE. 7. März 2025, abgerufen am 22. März 2025.