Amputation
Als Amputation (lateinisch amputatio, von amputare, „absetzen“, „wegschneiden“, „wegputzen“) wird die Abtrennung eines Körperteils vom Körper, etwa einer Gliedmaße oder einer Brust, bezeichnet. Die Amputation erfolgt dabei aus verschiedenen Gründen:
- chirurgisch, wenn das Leben des Patienten bedroht oder eine Heilung des betroffenen Körperteils nicht zu erwarten ist
- als Unfallfolge (traumatisch); abhängig von den noch vorhandenen Strukturen (mindestens eine Hautbrücke erhalten) unterteilt man diese in totale und subtotale Amputationen.
- als Bestrafung, was früher in vielen Regionen üblich war und heute noch in einigen islamisch geprägten Ländern wie Iran, Saudi-Arabien oder dem Sudan unter Berufung auf die Scharia stattfindet
- rituell
- selten bereits im Mutterleib (konnatal) durch Schnürringe (Amniotisches-Band-Syndrom).
- ↑ Kim Y‑J, Sauerbier M, Hoffmann R et al.: Amputationsverletzungen und schwere Weichteilquetschung. In: Notfallmedizin up2date. Band 2015, Nr. 10. Stuttgart, S. 133–147.
- ↑ Ackerknecht, 1967.
- ↑ Wolf-Rüdiger Teegen, Rimantas Jankauskas, Peter Stegemann-Auhage, Michael Schultz: Überlegungen zur Differentialdiagnose der Amputation in der Paläopathologie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 359–368, hier: S. 359–360.