Amtmann (Amtsbezeichnung)
Amtmann (abgekürzt Amtm.) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung (traditionell im zweiten Beförderungsamt). Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden oder Obersten Landesbehörden geführt. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsamtmann und wird grundsätzlich in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Amtsrat (drittes Beförderungsamt), die nächstniedrigere Oberinspektor (erstes Beförderungsamt). Das Amt mit der Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 11 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Amtmänner können die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes durch eine Laufbahnausbildung als Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Die weibliche Entsprechung für Amtmann ist Amtfrau, veraltet auch Amtmännin. In Baden-Württemberg ist der Amtmann mit dem entsprechenden Zusatz zur Grundamtsbezeichnung im Zuge einer Beamtenrechtsreform das Eingangsamt in einer Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes, z. B. Brandamtmann oder Vermessungsamtmann.
- ↑ Neues Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen. Abgerufen am 27. Februar 2024 (deutsch).