Anschaffungswertprinzip
Das Anschaffungswertprinzip ist in der Betriebswirtschaftslehre und in der Rechnungslegung ein Grundsatz, wonach ein Vermögensgegenstand bei seiner Anschaffung höchstens mit den Anschaffungskosten bilanziert werden darf.
Das Anschaffungswertprinzip ist in der Betriebswirtschaftslehre und in der Rechnungslegung ein Grundsatz, wonach ein Vermögensgegenstand bei seiner Anschaffung höchstens mit den Anschaffungskosten bilanziert werden darf.