Ratenkredit

Ein Ratenkredit (englisch installment loan) ist ein Kredit, welcher in Form eines Darlehens in einer Summe ausgezahlt wird und in Raten zurückzuzahlen ist. In seiner häufigsten Form kommt er als Annuitätendarlehen vor.

Das Kompositum „Ratenkredit“ besteht aus der verkürzten Form der „Tilgungsrate“ und „Kreditrate“ und wird in dieser Form in der Umgangssprache benutzt. Das Gesetz bezeichnet den Ratenkredit hingegen als „Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist“ (§ 498 BGB). Hiermit ist der Verbraucherkredit gemeint, doch auch Investitionskredite an Unternehmen und Selbständige können als Ratenkredite ausgestaltet sein. „Teilzahlungen“ sind mindestens zwei Teilleistungen, die in ihrer Gesamtheit die Höhe des Gesamtkredits erreichen.

Der Ratenkredit ist nicht auf das Bankwesen beschränkt, sondern kommt in vielen Alltagssituationen vor. Im Warenhandel, insbesondere Versandhandel, ist er Grundlage des Teilzahlungsgeschäfts. Beim „offenen Buchkredit“ oder „ungeregelten Kredit“ lässt der Kunde „bei seinem Einzelhändler anschreiben“ und zahlt den Kredit ratenweise oder ganz zurück. Das Anschreibenlassen ist die engste Verbindung zwischen Ware und Kredit. Das gilt auch für den Bierdeckel in der Kneipe, auf dem der Gastwirt alle Bestellungen eines Gastes vermerkt, bis er diese bezahlt. Anschreibenlassen und Bierdeckel sind klassische Lieferantenkredite.

Ratenkredite werden von Kreditinstituten unter verschiedenen werblichen Namen wie beispielsweise Anschaffungskredit, Autokredit oder Kleinkredit (Ratenkredit für Beträge zwischen etwa 500 € und 50.000 €) angeboten. In Österreich sind auch die Bezeichnungen Schalterkredit und Abstattungskredit üblich.
Zu unterscheiden ist der Ratenkredit dabei vom Rahmenkredit, bei dem man die Auszahlung startet, wann und wie oft und in welcher Höhe man selbst wünscht, da die Kreditlinie auf Dauer (endlos) angelegt ist. Den Zeitpunkt und die Höhe der Rückzahlung bestimmt man beim Rahmenkredit selbst, monatlich abgebucht werden die Zinsen.

  1. Prof Dr Reinhold Hölscher: Definition: Ratenkredit. Abgerufen am 27. April 2025.
  2. Gabler Bank-Lexikon, 1988, Sp. 1737