Investitionskredit

Unter Investitionskredit versteht man Bankkredite, die der Finanzierung von Investitionen in Unternehmen, Gemeinden oder bei Selbständigen dienen. Bankkredite lassen sich unter anderem auch nach dem vorgesehenen Verwendungszweck des Kredits unterscheiden. Dabei gibt es bei Unternehmen und Selbständigen als Kreditnehmer neben dem Investitionskredit noch die Betriebsmittelkredite, die der Sicherung der Liquidität dienen. Während letztere kurzfristig sind (meistens < 1 Jahr Laufzeit), haben Investitionskredite Laufzeiten von 4 Jahren bis zu 15 Jahren und werden mit der betrieblichen Nutzungsdauer der finanzierten Vermögensgegenstände synchronisiert. Investitionskredite gelten bei Kreditinstituten im Rahmen des Kreditgeschäfts als Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG.

  1. Wolfgang Kuntze, Kreditarten, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 4. Auflage, Verlag Moderne Industrie, 1990, S. 689; ISBN 3-478376246
  2. Hans Paul Becker/Arno Peppmeier, Bankbetriebslehre, NWB Verlag, S. 143; ISBN 9783470453590
  3. Michael Bitz/Gunnar Stark, Finanzdienstleistungen: Darstellung – Analyse – Kritik, 9. Auflage, De Gruyter, 2015, S. 90