Zweckbindung
Der Begriff Zweckbindung bedeutet allgemein, dass bestimmte Geldmittel (oder Sachleistungen) nur zu gesetzlich oder vertraglich genau bestimmten Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Der Begriff Zweckbindung bedeutet allgemein, dass bestimmte Geldmittel (oder Sachleistungen) nur zu gesetzlich oder vertraglich genau bestimmten Zwecken eingesetzt werden dürfen.