Arbeiterkammergesetz

Basisdaten
Titel: Arbeiterkammergesetz 1992
Langtitel: Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Abkürzung: AKG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 626/1991
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1992
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 50/2025
Gesetzestext: Arbeiterkammergesetz 1992 im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG) bildet die rechtliche Grundlage für die österreichischen Arbeiterkammern.