Kammer für Arbeiter und Angestellte

Osterreich  Kammer für Arbeiter und Angestelltep1
Staatliche Ebene Bundesebene, Landesebene
Stellung Gesetzliche Interessensvertretung
Gründung 1920
Hauptsitz Wien 4, Prinz-Eugen-Straße 20–22
Leitung Renate Anderl (Präsidentin)
Website www.arbeiterkammer.at

Die Kammer für Arbeiter und Angestellten, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), sind die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, BGBl. Nr. 626/1991. Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.

Es gibt ähnliche Interessenvertretungen in den deutschen Bundesländern Bremen (Arbeitnehmerkammer Bremen) und Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes) sowie in Luxemburg (Arbeitnehmerkammer Luxemburg). Die italienischen Camere del lavoro sind dagegen örtliche Zusammenschlüsse von Gewerkschaften auf freiwilliger Grundlage.

  1. Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG), StF: BGBl. Nr. 626/1991. Gesamte Rechtsvorschrift in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes.