Arbeitseinsatz

Arbeitseinsatz ist in der Wirtschaft die von einer Arbeitskraft aufgrund ihrer Arbeitsmotivation und Leistungsmotivation erbrachte Arbeitsleistung. Der Begriff Arbeitseinsatz besitzt zwei unterschiedliche Begriffsinhalte. Historisch ist er mit der Sozialpolitik im Nationalsozialismus verbunden, insbesondere der Arbeitsbeschaffung durch planmäßige Mobilisierung und Lenkung von deutschen Arbeitskräften in der Landwirtschaft nach den übergeordneten Gesichtspunkten der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft. Am 15. Mai 1934 wurde hierzu das Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes erlassen. Danach unterlag etwa die Einstellung bestimmter Arbeitskräfte der Zustimmung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die Reichsanstalt konnte auch Entlassungen anordnen. Mit dem Begriff „Arbeitseinsatz“ sollten hierin, dem bisherigen Sprachgebrauch folgend, noch vor Beginn des Zweiten Weltkriegs Militär und Krieg assoziiert werden. Ab 1942 war Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz für den Einsatz der sogenannten Fremd- und Ostarbeiter im Deutschen Reich sowie in den von der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten zuständig.

Heute ist der Begriff des Arbeitseinsatzes ein in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre häufig benutzter Begriff im Zusammenhang mit dem Produktionsfaktor Arbeit. Die Mühe des Arbeitseinsatzes erzeugt für den Arbeitnehmer das Arbeitsleid, das durch das Arbeitsentgelt ausgeglichen werden soll.

  1. Dietmar Petzina: Die Mobilisierung deutscher Arbeitskräfte vor und während des Zweiten Weltkriegs. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 1970, S. 446.
  2. RGBl. S. 381
  3. Günter Morsch: Arbeit und Brot: Studien zu Lage, Stimmung, Einstellung und Verhalten der deutschen Arbeiterschaft 1933-1936/37. 1993, S. 122