Arbeitsort
Arbeitsort ist im Arbeitsrecht der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet. Im öffentlichen Dienst heißt der Arbeitsort auch Dienstort. Das Sozialversicherungsrecht kennt den Beschäftigungsort.
Arbeitsort ist im Arbeitsrecht der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet. Im öffentlichen Dienst heißt der Arbeitsort auch Dienstort. Das Sozialversicherungsrecht kennt den Beschäftigungsort.