Beschäftigungsort

Der Beschäftigungsort ist ein Begriff des deutschen Sozialrechts, der in § 9 SGB IV definiert ist. Der Beschäftigungsort ist wichtig für die Feststellung der Zuständigkeit von Sozialversicherungsträgern wie etwa Krankenkassen oder Trägern der Rentenversicherung. Im Arbeitsrecht wird demgegenüber in der Regel von „Arbeitsort“ gesprochen.