Arbeitswilligkeit
Die Arbeitswilligkeit ist auf dem Arbeitsmarkt eine Voraussetzung für die Einordnung einer Arbeitskraft in das Arbeitsangebot. Sie muss eine zumutbare Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer annehmen.
Die Arbeitswilligkeit ist auf dem Arbeitsmarkt eine Voraussetzung für die Einordnung einer Arbeitskraft in das Arbeitsangebot. Sie muss eine zumutbare Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer annehmen.