Zumutbarkeit

Die Zumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff vieler Rechtsgebiete und wird ermittelt durch Abwägung der gegenseitigen Interessen verschiedener Rechtssubjekte. In die Abwägung sind die Grundrechte des Betroffenen einzubeziehen.

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 21. Auflage, 2014, S. 1615, ISBN 978-3-406-63871-8