Zumutbarkeit
Die Zumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff vieler Rechtsgebiete und wird ermittelt durch Abwägung der gegenseitigen Interessen verschiedener Rechtssubjekte. In die Abwägung sind die Grundrechte des Betroffenen einzubeziehen.
- ↑ Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 21. Auflage, 2014, S. 1615, ISBN 978-3-406-63871-8