Armutsgrenze
Die Armutsgrenze bezeichnet in der Armutsforschung ein Einkommen, unterhalb dessen der Erwerb aller lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr möglich ist, also Armut vorliegt. Pendant ist die Reichtumsgrenze.
Die Armutsgrenze bezeichnet in der Armutsforschung ein Einkommen, unterhalb dessen der Erwerb aller lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr möglich ist, also Armut vorliegt. Pendant ist die Reichtumsgrenze.