Einkommen

Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet. Wirtschaftssubjekte, die Einkommen beziehen, sind Privathaushalte, Unternehmen und der Staat. Um Einkommen zu beziehen, wird im Regelfall ein Produktionsfaktor eingesetzt (beispielsweise die Arbeitskraft beim Produktionsfaktor Arbeit). Die bei der Nutzung der Produktionsfaktoren anfallenden Kosten heißen Faktorkosten, ihr Pendant ist das Faktoreinkommen. Dieses wird bei Privathaushalten als Arbeitseinkommen, bei Unternehmen als Unternehmerlohn und beim Staat (sowie dessen untergeordneten Gebietskörperschaften und Staatsunternehmen) in Form von Abgaben, Beiträgen und Gebühren (nicht aber Steuern) als Gegenleistung für von ihm erbrachte öffentliche Aufgaben (Daseinsvorsorge) vereinnahmt.

Bei der Definition des Einkommensbegriffs kommt es auf die Sichtweisen in Mikroökonomie, Haushaltstheorie oder Volkswirtschaftslehre an, die unterschiedlich sind. In der Volkswirtschaftslehre werden alle Faktoreinkommen zum Volkseinkommen aggregiert. Die gängige Definition „Einkommen ist der Gegenwert einer Leistung“ trifft nicht immer zu, da Transfereinkommen ohne Gegenleistung erbracht werden.

  1. Heike Schule, Heiner Brockmann, Thorsten Hadeler, Ute Arentzen: Gabler Volkswirtschafts-Lexikon. Band 1. 1996, S. 263 f.
  2. Lothar Wildmann: Wirtschaftspolitik. 2016, S. 171.