Gegenleistung

Gegenleistung ist bei einem gegenseitigen Vertrag diejenige Leistung, die der anderen Partei im Gegenzug für die ihrige versprochen wird. Die Gegenleistung besteht (außer beim Tauschvertrag oder vergleichbaren Konstruktionen) immer aus einer Geldleistung, die auch als Entgelt oder Vergütung bezeichnet und durch eine Zahlung beglichen wird.

Der Gegenleistung (Geldleistung) steht die Leistung aus dem Rechtsgrund, der Causa gegenüber, die wiederum durch die jeweilige Vertragsart typisiert ist. So ist der Mietvertrag durch Überlassung einer Sache, der Kaufvertrag durch die Übereignung und Besitzverschaffung einer Sache oder eines Rechts, der Werkvertrag durch die Herstellung eines Werks typisiert.

Leistung und Gegenleistung stehen einander im Verhältnis „ich gebe, damit Du gibst“ do ut des gegenüber, sind mithin kausal miteinander verknüpft.