Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“. Die Causa überschreibt inhaltlich den im Einzelfall zu konkretisierenden Geschäftstyp (so beispielsweise den Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietvertrag).

Die causa ist Namensgeber des in Österreich geltenden Kausalprinzips und des nicht nur in der Rechtsordnung Deutschlands geltenden Begriffs des Kausalgeschäfts. Diese Begriffe dürfen allerdings nicht mit dem spezifischen Ursache-Wirkungs-Prinzip, der Kausalität, verwechselt werden. Diese bezeichnet in allen Rechtsordnungen das „Bindeglied“ zwischen Handlung und den „dadurch“ ausgelösten Erfolg.

  1. Alois Walde und Johann Baptist Hofmann: Lateinisches etymologisches Wörterbuch. Heidelberg 1938, Band 1, S. 183 f. (ursprünglich forensisch: Schlag-Delikt als Ursache).