Kausalität (Recht)
Der Rechtsbegriff der Kausalität beschreibt den spezifischen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einer Rechtshandlung (Handlung, Ereignis) und dem durch diese ausgelösten Erfolg. Für die unterschiedlichen Rechtsgebiete sind unterschiedliche Kausalitätstheorien entwickelt worden, deren Ziel darin liegt, die jeweils rechtserheblichen Ursachen von den nicht rechtserheblichen abzugrenzen.
Die Kausalität ist zu unterscheiden von dem rechtsgeschäftlichen Begriff des Kausalgeschäfts.