Tauschvertrag

Der Tauschvertrag (oder Tausch) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich beide Vertragsparteien zur gegenseitigen Übergabe, Übertragung und Übereignung von Sachen oder Rechten verpflichten.

Der Tauschvertrag ist einer der im BGB geregelten Vertragstypen wie Kauf-, Leih-, Miet- oder Schenkungsvertrag, die sich unter anderem in der Art der Gegenleistung voneinander unterscheiden. Der Tauschvertrag ähnelt dem Kaufvertrag; es ist jedoch kein Kaufpreis zu zahlen, sondern jeweils eine Sache oder ein Recht als Gegenleistung zu übergeben, zu übertragen und zu übereignen. Beim Tausch findet mithin kein Zahlungsvorgang statt.