Asylpolitik der Europäischen Union

Die Asylpolitik der Europäischen Union bezeichnet die interne Politik der Europäischen Union im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen (Art. 78 Abs. 1 AEUV).