Ausfuhrgenehmigung

Eine Ausfuhrgenehmigung (oder Exportgenehmigung) ist im Außenhandel und in der Außenhandelspolitik die behördliche Genehmigung zum Export von genehmigungspflichtigen Gütern. Pendant ist die Einfuhrgenehmigung.

  1. Quelle DNB zur Mediengeschichte aufgerufen am 6. Mai 2018