Einfuhrgenehmigung
Einfuhrgenehmigung (oder Importgenehmigung) ist im Außenhandel und der Außenhandelspolitik die behördliche Genehmigung zum Import von genehmigungspflichtigen Gütern. Pendant ist die Ausfuhrgenehmigung.
Einfuhrgenehmigung (oder Importgenehmigung) ist im Außenhandel und der Außenhandelspolitik die behördliche Genehmigung zum Import von genehmigungspflichtigen Gütern. Pendant ist die Ausfuhrgenehmigung.