Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
Eine monatliche Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet, müssen in Deutschland gemäß § 160 SGB IX Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie ist Teil des deutschen Schwerbehindertenrechts.
- ↑ In einigen Ländern werden „Integrationsämter“ „Inklusionsämter“ genannt.