Auslandseinsätze der deutschen Polizei

Als Auslandseinsätze der deutschen Polizei werden Einsätze deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Missionen bezeichnet. Sie erfolgen überwiegend im Kontext multilateraler Friedensmissionen internationaler Organisationen oder im Rahmen bilateraler Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung staatlicher Sicherheitsstrukturen. Zu den besonderen Auslandsverwendungen der Polizei zählen auch Einsätze außerhalb klassischer internationaler Polizeimissionen, etwa als Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamte, grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte, Personen- und Objektschutzkräfte sowie Einsätze im Rahmen humanitärer Aufnahmeverfahren.

Das Ziel klassischer Auslandseinsätze ist insbesondere der Aufbau und die Stärkung rechtsstaatlicher Polizeistrukturen in Krisen- und Transformationsstaaten. Dazu gehören unter anderem die Ausbildung und Beratung lokaler Polizeikräfte, die Unterstützung beim Aufbau staatlicher Sicherheitsinstitutionen sowie die Beobachtung und Begleitung sicherheitsrelevanter Reformprozesse. Internationale Polizeimissionen sind häufig Bestandteil umfassender Programme zur Reform des Sicherheitssektors (Security Sector Reform) und sollen langfristig zur Stabilisierung staatlicher Institutionen und zur Friedenssicherung beitragen.

Mandatgeber solcher Missionen sind vor allem die Vereinten Nationen, die Europäische Union sowie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Internationale Polizeimissionen leisten dabei einen Beitrag zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsstrukturen und zur Stabilisierung staatlicher Institutionen in Konflikt- und Postkonfliktregionen.

  1. Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–6, abgerufen am 6. März 2026.
  2. Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–6, abgerufen am 6. März 2026.
  3. Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen. (PDF) Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“, 20. September 2023, S. 5–8, abgerufen am 6. März 2026.