Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands

Die Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) ist ein Begriff aus dem Seevölkerrecht und umfasst die Gewässer in Nord- und Ostsee, die sich seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur deutschen Küste erstrecken. Das Gebiet in der Nordsee wird auch als Entenschnabel bezeichnet. Die AWZ ist im Wesentlichen mit dem sogenannten deutschen Festlandsockel (Schelf) identisch.