Autobahn A50 (Schweiz)
| Autobahn A50 in der Schweiz | ||||||||||||||||||||||
| Umfahrung Glattfelden | ||||||||||||||||||||||
| Karte | ||||||||||||||||||||||
| Basisdaten | ||||||||||||||||||||||
| Betreiber: | Kanton Zürich | |||||||||||||||||||||
| Strassenbeginn: | Zweidlen (47° 33′ 59″ N, 8° 28′ 14″ O) | |||||||||||||||||||||
| Strassenende: | Glattfelden (47° 33′ 24″ N, 8° 31′ 10″ O) | |||||||||||||||||||||
| Gesamtlänge: | ca. 3,7 km | |||||||||||||||||||||
| Lettenviadukt über die Glatt (2017) | ||||||||||||||||||||||
Strassenverlauf
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Die Schweizer Autobahn A50 verläuft im Kanton Zürich als Umfahrung Glattfelden von Zweidlen (Gemeinde Glattfelden) nördlich um den Ort Glattfelden herum. Als kantonale Autobahn ist sie nicht vignettenpflichtig.
Mit der nächsten Sanierung des Fahrbahnbelags soll die A50 gemäss der Revision 2024 des kantonalen Richtplans zur Hauptstrasse abklassiert werden. Dabei soll die Anzahl der noch benötigten Fahrstreifen überprüft werden. Nicht notwendige Fahrstreifen sollen abgebaut werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 80 km/h reduziert werden.
- ↑ Kantonaler Richtplan Revision 2024. In: zh.ch. Archiviert vom ; abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Kantonaler Richtplan Revision 2024 Erläuterungsbericht. In: zh.ch. Archiviert vom ; abgerufen am 20. Dezember 2025.