Kanton Zürich

Kanton Zürich
Wappen Fahne
Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kürzel/Kontrollschild: ZH
Amtssprache: Deutsch
Hauptort: Zürich
Beitritt zum Bund: 1351
Fläche: 1728,94 km²
Höhenbereich: 332–1291 m ü. M.
Website: zh.ch
Bevölkerung
Einwohner: 1'630'151 (30. September 2025)
Einwohnerdichte: 943 Einwohner pro km²
Ausländeranteil:
(Einwohner ohne Bürgerrecht)
29,3 % (30. September 2025)
Arbeitslosenquote: 3,0 % (31. Januar 2026)
Lage des Kantons in der Schweiz
Karte des Kantons
Politische Gemeinden des Kantons

Koordinaten: 47° 24′ N,  36′ O; CH1903: 687669 / 250557 Zürich (Kürzel ZH; zürichdeutsch Züri, französisch Zurich, italienisch Zurigo, rätoromanisch Turitg), volkstümlich auch Zürichbiet oder mundartlich Züripiet genannt, ist ein deutschsprachiger Kanton im Nordosten der Schweiz. Der Hauptort ist die gleichnamige Stadt Zürich.

Der Kanton Zürich befindet sich flächenmässig im oberen Mittelfeld aller Kantone. Er weist eine ausserordentlich hohe Bevölkerungsdichte auf und ist mit seinen 1,6 Millionen Einwohnern (2023) der bevölkerungsreichste Kanton.

Er ist deckungsgleich mit der durch das Bundesamt für Statistik (BFS) definierten Grossregion Zürich und liegt zwischen den Regionen Ost- und Nordwestschweiz. Die Metropolregion Zürich geht teilweise über die Kantonsgrenzen hinaus.

  1. Bevölkerungsstand am Ende des 3. Quartals 2025. In: bfs.admin.ch. Bundesamt für Statistik BFS, 4. Dezember 2025, abgerufen am 26. Januar 2026.
  2. Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeitskategorie, Alter und Kanton, 3. Quartal 2025. In: bfs.admin.ch. Bundesamt für Statistik BFS, 4. Dezember 2025, abgerufen am 30. Januar 2026 (siehe XLSX-Datei; 26 kB).
  3. Arbeitslosenzahlen. In: seco.admin.ch. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, 6. Februar 2026, abgerufen am 9. Februar 2026 (siehe Publikation «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Januar 2026» vom 6. Februar 2026 (PDF; 406 kB; Seite 12)).
  4. Online-Duden, Zürichbiet
  5. Die Hauptstadtfunktion der Stadt Zürich wird weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz festgeschrieben, sondern liegt in der althergekommenen Praxis begründet, dass die Spitzen des Staates – Regierungsrat, Kantonsrat und Obergericht – ihren Sitz in Zürich haben. Im Fall des Obergerichts wird diese Praxis durch das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010, § 4, bestätigt; das Kantonsratsgesetz vom 5. April 1981 und das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005 schweigen sich hingegen über den Sitz des Parlaments und der Regierung aus.
  6. Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung nach Bezirken und Gemeinden, 1991–2024. In: bfs.admin.ch. Bundesamt für Statistik, abgerufen am 28. August 2025 (bei späteren Gemeindefusionen Einwohnerzahlen aufgrund Stand 2024 zusammengefasst).