Obergericht des Kantons Zürich
Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zürich. Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen und hat den Sitz in Zürich.
- ↑ Gemäss Abs. 2 Art. 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Zürich sind dies weiter das Verwaltungsgericht und das Sozialversicherungsgericht.