Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich

Das Sozialversicherungsgericht ist eines der drei obersten kantonalen Gerichte des Kantons Zürich. Es beurteilt Beschwerden und Klagen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Aus Gründen der Dezentralisierung hat das Sozialversicherungsgericht seinen Sitz in Winterthur.

  1. Gemäss Abs. 2 Art. 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Zürich sind dies weiter das Obergericht und das Verwaltungsgericht.
  2. Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Sozialversicherungsgerichts vom 5. Dezember 2005 (LS 212.82).