Zürcher Gesetzessammlung
Die Zürcher Gesetzessammlung besteht aus der Offiziellen Sammlung (OS) und der Loseblattsammlung (LS) des Kantons Zürich.
Die OS ist die chronologische Sammlung des kantonalen Rechts. Es werden Erlasse kantonaler Anstalten mit generell-abstrakten Normen veröffentlicht, welche Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einräumen oder die Organisation, die Zuständigkeit und die Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln. Ihre Entsprechung auf Bundesebene ist die Amtliche Sammlung des Bundesrechts.
Die LS enthält das in der OS publizierte kantonale Recht nach Sachgebieten geordnet. Sie wird periodisch auf einen bestimmten Stichtag – in der Regel auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober – nachgeführt. Sie entspricht der Systematischen Sammlung des Bundesrechts auf Bundesebene.
Verantwortlich für die Herausgabe beider Sammlungen ist die Staatskanzlei. Gesetzliche Grundlagen sind das Publikationsgesetz sowie die dazugehörige Publikationsverordnung.
Seit 1999 publiziert die Zürcher Staatskanzlei die Gesetzessammlung mit dem aktuell gültigen Recht auch im Internet. Die gesamte Zürcher Gesetzessammlung seit 1803 steht über das Quickaccess-Angebot des Staatsarchivs Zürich im Volltext online zur Verfügung.