Bürgermeister
Ein Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen. Er wird je nach Gemeindeordnung direkt von den Bürgern bzw. Einwohnern oder indirekt von der betreffenden Kommunalvertretung (bspw. Gemeinderat oder Gemeindevertretung) gewählt.
Er ist nur teilweise mit einem Stadt- oder Gemeindepräsident in der Schweiz vergleichbar, da letzterer als primus inter pares dem Gemeinderat – der Exekutive – in politischem Sinne – vorsteht, hingegen ein Gemeindeverwalter die Leitung der Verwaltung der Gemeinde innehat. Letzterer ist ein Verwaltungsangestellter der Gemeinde und kein Regierungsmitglied.